Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Desentials, Kilian Pinz, Sterhof 8, 91334 Hemhofen
gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.
Stand: 01.01.2023 ©
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Desentials mit ihren Klienten schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Klient“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Desentials ihrer Geltung ausdrücklich, schriftlich, zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Desentials in Kenntnis der AGB des Klienten mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(1) Desentials erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Werbung, Marketing und Branding. Das inkludiert Online Marketing, Social Media Marketing und traditionelles Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Desentials dem Klienten nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Der Klient hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Desentials zu erbringen. Unterlässt der Klient eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Desentials, bleibt der Vergütungsanspruch von Desentials unberührt.
(3) Dem Klienten ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Desentials nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Desentials bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) In Bezug auf die von Desentials zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Klienten steht Desentials hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Desentials ist berechtigt, dem Klienten geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von Desentials inkludiert und separat vom Klienten zu tragen.
(7) Weist der Vertragspartner Desentials an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Desentials insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Desentials nicht.
(8) Der Klient ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc. ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Klienten im Vorhinein wird nahegelegt.
(9) Der Klient übernimmt erforderliche Übernachtungs- und Reisekosten von Desentials, die mit der Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen. Umfasst sind Übernachtungskosten in Hotelkategorien bis einschließlich 5-Sterne, Flugtickets in der Business Class, Bahnfahrten in der 1. Klasse sowie sonstige Reisekosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen und Parkgebühren.
(10) Die Übergabe von etwaigen, durch Desentails erbrachten Leistung sowie die Übergabe von Dateien und physischen Produkten zu diesen, erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang bei Desentials, vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung.
(11) Der Klient akzeptiert die Kommunikation mit Desentials via Email und erklärt sich bereit Emails von Desentials wahrzunehmen, zu beantworten und freizugeben. Als Freigabe genügt eine einfache Antwort wie beispielsweise “Freigabe erteilt”, diese muss schriftlich per Email als Antwort durch den Klienten erfolgen.
(12) Desentials ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden, sollten Emails nicht binnen 14 Tagen nach Versand der Email durch Desentials, von dem Klienten beantwortet sein, oder eine anderweitige Rückmeldung an Desentials seitens des Klienten erfolgt sein. Desentials geht in diesem Falle davon aus, dass der Klient kein weiteres Interesse an den Leistungen von Desentials hat und behält sich deshalb das Recht vor, die Zusammenarbeit zu stoppen, von allen Verträgen zurückzutreten und alle offenen, vertraglich vereinbarten Rechnungsbeträge, sofort, zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit einzufordern.
Der Vertragsschluss zwischen Desentials und dem Klienten kann schriftlich in Textform sowohl physisch als auch digital erfolgen. Dazu zählen unterschriebene Verträge jeglicher Art, unterschriebene Angebote und auch unterschriebene Kostenvoranschläge. Zudem kann der Vertragsschluss auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.
(1) Die Leistungen von Desentials unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Desentials kann vom Klienten nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen verlangen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Klienten voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme schriftlich und unverzüglich zu erklären. Desentials kann den Klienten, mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Klient gegenüber Desentials nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Klienten angefertigt und Desentials überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Klienten.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Desentials verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) Desentials ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Klienten zu setzenden Frist nachzubessern. Der dadurch entstehende Zeitaufwand ist vom Klienten separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Klient ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Desentials dem Klienten die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Desentials gilt auch dann als abgenommen, wenn der Klient sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Klienten, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Klient auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
(1) Die Preise, die von Desentials angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich aktuell gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die vom Klienten Desentials geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Desentials erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Klient Desentials nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Desentials stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.
(4) Desentials stellt dem Klienten eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Klienten eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Klient verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen sieben Werktagen nach Rückbuchung an Desentials zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Alle Services und Leistungen, die vom Klienten gewünscht werden und die sich Desentials bereit erklärt umzusetzen, die aber nicht Teil des Vertrags zwischen dem Klienten und Desentials sind, sind als Mehrleistung zu betrachten. Sollte es zu einer eventuellen Mehrleistung durch Desentials kommen, wird der Klient schriftlich per Email über diese informiert und muss diese schriftlich per Email freigeben, bevor Desentials diese bearbeitet. Sollte der Klient eine Mehrleistung wünschen, ist diese immer schriftlich per Email bei Desentials anzufragen und erst wenn Desentials dieser Anfrage schriftlich zustimmt, ist diese als gebucht zu betrachten. Dabei wird Desentials nicht in jedem Einzelfall fähig sein die Gesamtkosten einer Mehrleistung im Vorfeld exakt zu definieren.
(8) Alle Leistungen, vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung, die sich Desentials bereit erklärt umzusetzen, werden mit 35€ Netto pro Arbeitseinheit in Rechnung gestellt. Dabei entspricht eine (1) Arbeitseinheit 15 Minuten. 1AE = 15 Minuten = 35€ Netto.
(1) Wünscht der Klient die Zusammenarbeit mit Desentials vorzeitig zu beenden, muss diese Kündigung schriftlich per Email oder Post, mindestens vierzehn Tage im Vorfeld erfolgen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung, behält sich Desentials stets das Recht vor, den vollen im Vorfeld vereinbarten Rechnungsbetrag einzufordern.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Klienten sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen ihrer Wirksamkeit bei Desentials immer der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Desentials beginnen nicht, vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung, bevor der Rechnungsbetrag bei Desentials eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Desentials vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. Der Klient willigt außerdem ein, die für die Erbringung der Leistung durch Desentials relevanten Daten in dem von Desentials definierten Zeitraum bereitzustellen. Sollte dies nicht erfolgen behält sich Desentials das Recht vor, die Zusammenarbeit zu stoppen, von allen Verträgen zurückzutreten und alle eventuell offenen, unbezahlten Rechnungsbeträge, auf jeden Fall aber den vollen, noch offenen Rechnungsbetrag sofort, zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusammenarbeit einzufordern.
(2) Ist der Klient mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Desentials sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Klient im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Desentials in Verzug, ist Desentials berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Desentials wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Sollte der Klient nicht die für die Erfüllung der Leistung durch Desentials nötige Mitwirkung einbringen, wird Desentials sich zu jederzeit vorbehalten von dem Vertrag zurückzutreten und sofort, den noch offenen, vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrag einzufordern.
(1) Desentials wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Desentials ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Desentials gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Klienten, bleibt der Vergütungsanspruch von Desentials unberührt.
(1) Der Klient hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Klienten, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Innerhalb von sogenannten Gruppen-Calls übt Desentials das virtuelle Hausrecht aus. Der Klient hat unseren Weisungen Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung bestimmter Fragen oder einer konkreten Anzahl von Fragen durch den Klienten. Desentials wird jedoch die Anliegen seiner Klienten bestmöglich berücksichtigen.
(3) Der Klient und Desentials entfernen auf erstes Anfordern des Vertragspartners innerhalb der sozialen Medien abgegebene Bewertungen und Kommentare. Diese Verpflichtung besteht nachvertraglich für einen Zeitraum von 36 Monaten fort.
Der Klient gewährleistet, dass Desentials überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Klient stellt Desentials insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(1) Der Klient erhält vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Desentials erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Desentials für den Klienten erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Wissen, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Klient die Desentials nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Desentials über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(5) Die Weitergabe unserer Inhalte sowie unserer Gedanken Leistungen an Dritte, ist untersagt und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Desentials anderweitig eingeräumt. Eine Ausnahme hierzu bieten etwaige Sonderbedingungen von Desentials. Diese sind nur dann gültig, wenn diese von Desentials im Vorfeld schriftlich eingeräumt wurden, wie beispielsweise die “35 Tage Money-Back-Guarantee” oder auch die “Results or Money-Back-Guarantee” von Desentials.
(1) Desentials haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Desentials nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Desentials nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Desentials. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Desentials.
(4) Der Klient gestattet Desentials sogenannte Testimonial-Werbung. Desentials ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Klienten als Referenz zu werben. Desentials ist entsprechend zur Nutzung dem Klienten gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags. Dieses Recht bleibt auch dann weiterhin bestehen, wenn Desentials beschließt, den Vertrag aus eigenem Ermessen vorzeitig zu beenden oder der Klient von sonstigem, individuell durch Desentials gewährten Widerrufsrecht wie beispielsweise der “35 Tage Money-Back-Guarantee” oder auch der “Results or Money-Back-Guarantee” von Desentials gebrauch machen sollte.
(5) Der Klient gestattet Desentials das Branding, tagging oder die Markierung der durch Desentials zu erbringenden Dienstleistungen und geschaffenen Werbemittel. Das Branding erfolgt in angemessener Weise. Beispielsweise als Wasserzeichen in Medien, als IPTC Tag in Bildern oder Videos, im Footer (Fußzeile) der Website, Landingpage oder Funnel, im Impressum der Website, Landingpage oder Funnel oder als Schriftzug bei der Erstellung von Printmedien etc… Die Platzierung erfolgt stets dezent, sodass diese mit dem für den Klienten erstellten Werk harmoniert.
(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Desentials und der Klient sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(7) Desentials gibt, vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung, keine Garantie auf Performance (Leistung) oder Resultate. Desentials behält sich vor, Beispiele von Resultaten von Klienten als Marketing und Werbematerial einzusetzen sowie für potentielle Klienten zu demonstrativen Zwecken zu nutzen. Diese Beispiele sind lediglich Beispiele und auch als solche zu verstehen. Diese Beispiele sind projektspezifisch und dienen nicht als generalisierter Maßstab eine spezifische Erwartungshaltung des Klienten gegenüber Desentials zu entwickeln. Desentials handelt stets im besten Interesse des Klienten wird für jeden Klienten individuell versuchen, die für den Klienten individuellen, bestmöglichen Resultate zu erzielen.